Was sollte man beachten, wenn man Immobilien verkaufen möchte?

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, kann sich auf ein unbebautes Grundstück, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung beziehen. Unternehmer verkaufen stattdessen Gewerbeimmobilien. Hier kann man zwischen Logistikzentren, Bürogebäuden und Produktionsstätten unterscheiden. Grundsätzlich kommt es jedoch auf die Größe, die Lage und die Beschaffenheit an. Bei unbebauten Grundstücken sollte der Käufer einen Blick in den Lageplan der Gemeinde werfen. Dieser wird beim Bauamt geführt und enthält alle baurechtlichen Optionen. Zu ihnen zählt beispielsweise, ob der Eigentümer nur ein Eigenheim oder ein Gewerbeobjekt errichten darf. In einigen Fällen ist die gemischte Nutzung erlaubt.

Ferner können Baulasten die Nutzung einschränken. So ist ein Nachbar dazu berechtigt, den Fahrweg über das Grundstück auch nach dem Eigentümerwechsel zu nutzen. Dieses Recht kann der neue Besitzer nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers aufheben. Hat der Nachbar von seinem Grundstück keinen Zugang zu einer öffentlich-rechtlichen Straße, ist der Eigentümer des dienenden Grundbesitzes vielerorts sogar zur Freigabe einer Zufahrt ohne finanzielle Gegenleistung verpflichtet.

Um eine Immobilie verkaufen zu können, kann sich der Eigentümer an einen Immobilienmakler wenden. Dieser kann sich jeweils auf privat- und gewerblich genutzte Immobilien spezialisieren. Ein wesentlicher Vorteil besteht in dem Interessentenpool. Hierin befinden sich sowohl Verkäufer als auch Käufer von Immobilien. Außerdem kennt er die durchschnittlichen Verkehrswerte der ihm zur Vermittlung angebotenen Immobilie. Der Makler kann die Lage mit ihren positiven und negativen Kriterien genau beurteilen. Liegt die Wohnimmobilie beispielsweise in einem sehr guten, moderaten oder problematischen Viertel. Gibt es in der Nähe Nahverkehrsmittel und kulturelle Angebote? Wie weit ist der Weg zur Arbeit, der Schule oder zum nächsten Krankenhaus? Vor allem für ältere Menschen lohnt sich ein Haus oder eine Wohnung, von der sie sowohl Einkaufszentren als auch Ärzte leicht erreichen können.

An dem Tag, an dem man die Immobilie verkaufen könnte, sollte der Verkäufer einige wichtige Unterlagen bereithalten. Zum Ersten benötigt er einen aktuellen Energiepass, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Er wird von einem Gutachter ausgestellt. Aus ihm lassen sich die zukünftigen Energiekosten ableiten. Außerdem sollte der Verkäufer die letzte Energieabrechnung der Stadtwerke vorlegen. Ferner werden aktuelle Grundbuchauszüge sowie ein Lageplan benötigt. Viele Käufer bringen zum Besichtigungstermin jeweils einen Sachverständigen ihres Vertrauens mit. Er prüft mit seinen technischen Geräten, ob es innerhalb des Gebäudes einen Wasserschaden gibt oder das Dach undicht ist. Danach sieht er sich den Keller und die Heizungsanlage an. Hier benötigt er die Wartungsunterlagen und den letzten Bericht des Schornsteinfegers. Ein gut erhaltenes und gepflegtes Objekt einschließlich eines Gartens erzielt einen ausgezeichneten Preis.

Möchte ein Unternehmer hingegen eine gewerbliche Immobilie verkaufen, werden noch weitere Aspekte in die Verhandlung einbezogen. Eine wichtige Frage bezieht sich auf die Nutzung und die eventuell zu erwartenden Altlasten, die mit einer umfangreichen und teuren Sanierung verbunden sind.

Letztlich erfolgt die Veräußerung einer privaten oder gewerblichen Immobilie immer über einen Notar, ohne den die rechtliche Übertragung der Rechte und Pflichten nicht erfolgen darf.

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